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OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des Versteigerungsgerichts; Ansatz eines besonderen Termins; Verkündung des Zuschlags; Weitere Beschwerde; Neue Tatsachen; Neue Beweise; Zuschlagsversagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 470
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91
Das BVerfG hat mehrfach auf die Bedeutung der rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und dabei auch auf die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hingewiesen (BVerfGE 49, 220; BVerfGE 42, 64 = Rpfleger 1976, 389 mit Anm. von Stöber und Vollkommer; BVerfGE 46, 325). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91
Das BVerfG hat mehrfach auf die Bedeutung der rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und dabei auch auf die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hingewiesen (BVerfGE 49, 220; BVerfGE 42, 64 = Rpfleger 1976, 389 mit Anm. von Stöber und Vollkommer; BVerfGE 46, 325). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91
Das BVerfG hat mehrfach auf die Bedeutung der rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und dabei auch auf die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hingewiesen (BVerfGE 49, 220; BVerfGE 42, 64 = Rpfleger 1976, 389 mit Anm. von Stöber und Vollkommer; BVerfGE 46, 325).
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei …
Dabei ist insbesondere die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein grundsätzlich kein zwingender Anlaß, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 470;… Stöber, aaO § 87 Rdn. 2). - LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08
Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls; …
Die Vollstreckungsschuldnerin war - gerade ausweislich des auch im Versteigerungstermin vom 07.05.2008 vorliegenden Vollstreckungsschutzantrags vom 06.05.2008 - nicht etwa unerfahren (vgl. zur Unerfahrenheit als Vertagungsgrund OLG Frankfurt Rpfleger 91, 470 m.w.N.). - LG Mönchengladbach, 25.02.2004 - 5 T 40/04 Liegt ein Missverhältnis zwischen dem Meistgebot und dem Verkehrswert vor, so gebieten es Art. 103 Abs. 1 GG , § 139 ZPO sowie auch der allgemeine Grundgedanke gerichtlicher Fürsorgepflicht gerade auch einem abwesenden Beteiligten gegenüber, dass das Gericht zumindest den Verkündungstermin hinsichtlich des Zuschlagbeschlusses gesondert ansetzt und zwischenzeitlich den Schuldner von dem nicht vorhersehbaren niedrigen "Höchstgebot" unterrichtet, damit dieser sich noch einschalten und den Zuschlag verhindern kann (OLG Frankfurt, Rpfleger 1991, 470; LG Aurich, NdsRpfl 1979, Seite 108).